Liederlexikon: Landsturm
Begriffe | 1871Der Landsturm war seit dem 15. Jahrhundert „das letzte Aufgebot“ aller Wehrpflichtigen, die weder dem Landheer noch der Marine angehören, zur Abwehr eines feindlichen Einfalls. In Preußen war nach dem Landsturm-Edikt vom 21. April 1813 die gesamte nicht in die stehende Armee oder in die Landwehr eingereihte wehrbare männliche Bevölkerung vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr verpflichtet, dem Aufgebot des Landsturms Folge zu leisten. Er bildete gewissermaßen die letzte Landesreserve. Ab 1867 und im Kaiserreich wurde jene Verpflichtung auf die Zeit vom 17. bis zum 42. Lebensjahr geändert. (Wikipedia)