Vorwort: Gesangbuch für Freimaurer (4. Auflage, 1804)
Vorbericht zur vierten Auflage: Diese vierte Auflage beweiset hinlänglich daß dies Gesangbuch mit dem von mir gewünschten Beifalle aufgenommen worden ist. Hierdurch ermuntert habe ich mich bemüht, dieser neuen Auflage durch einen dritten Anhang, der gleich dem zweiten eine Anzahl neuer ausgewählter Lieder enthält, einen noch größern Wert zu erheilen.
Die mehresten dieser Lieder sind mir zu diesem Zwecke und ausschließlich für dies Gesangbuch von ihren Verfassern im Manuscripte mitgeteilt worden. Auch habe ich gesucht, einigen älteren Liedern hin und wieder Härten zu entnehmen und sie dadurch sangbarer zu machen. Gern hätte ich durch Auslassung oder Abänderung mancher Gesänge dieser neuen Auflage wo möglich eine noch größere Vollkommenheit erteilt, allein ein allgemein eingeführtes Gesangbuch verstattet keine willkürlichen Abänderungen bei neuen Auflagen, wenn die vorher gegangenen für deren Besitzer nicht unbrauchbar werden sollen.
Hätte ich hierauf nicht Rücksicht nehmen müssen und wäre es der Wille der Hochw. gr. Nat. ML gewesen, so würde es mir nicht schwer geworden sein, eine noch weit reichhaltigere und doch weit wohlfeilere Auswahl der vorzüglichsten Lieder zu machen, als man seit kurzen hie und da zu tun für gut befunden hat. Hiezu war indes für mich kein Grund vorhanden, da nicht nur die Vollständigkeit dieses nun 581 Lieder enthaltende und bequem eingerichtete Gesangbuch überall brauchbar macht und der deutliche und schöne Druck fast jedem Auge lesbar ist sondern auch trotz der Vermehrungen bei jeder neuen Auflage die Gewinnsucht keinen Theil daran nimmt, wie der bei der gegenwärtigen allgemeinen Theurung dennoch beibehaltene geringe Verkaufspreis beweiset.
Die bei den mehresten Liedern angeführten Melodien-Sammlungen, wovon die erste Sammlung durchaus lauter neue Compositionen derer im Vorbericht zur ersten Ausgabe angezeigten Componisten enthält, werden denen SE Logen, die sich dieses Gesangbuches bedienen ohne weiteren Gewinn bloß gegen Erstattung der Abschreibegebühren im Manuscripte überlassen.
Möge auch diese neue Ausgabe den Nutzen stiften den ich bei der ersten beabsichtigte und mir die brüderliche Zuneigung aller wahren Bbr Maurer wonach ich so sehr strebe zu Theil werden lassen
Berlin am 1. Mai 1810, Friedrich Maurer