Krieg und Gesangunterricht

Beitrag in "Die Volksschule" , 14. Jg. 1918

Die Schule kann niemals die Pflicht haben, für ganz bestimmte Gelegenheiten und Verhältnisse ihre ganze Kraft zu verwenden. Der Schulgesangunterricht soll die Kinder Befähigen, sich im späteren Leben musikalisch zu betätigen, aber nicht nur Lieder für die nach Jahren beginnende Militärzeit einzuüben. Der Erlaß wird das Gegenteil von dem bewirken, was er bezweckt. Der Gesangunterricht wird dadurch nicht gefördert, sondern gehemmt, das vaterländische Gefühl nicht belebt, sondern ertötet werden. Die österreichischen Kollegen sind wahrlich nicht zu beneiden, daß bei ihnen die alte Methode des Gehörsingens wieder ihren Einzug halten soll, daß sie gezwungen sind, durch ein gänzlich veraltetes und erfolgloses Mittel vorhandene Übelstände zu beseitigen. Sie werden dadurch nichts erreichen, sondern zum Schaden der Jugend die knappe, dem Gesangunterricht zur Verfügung stehende Zeit nutzlos vergeuden.

Der Erlaß k. k. Landesschulrats muß als ein Rückschritt auf gesangsmethodischem Gebiete bezeichnet werden. Es muß angenommen werden, daß ein Sachverständiger vor Abfassung dieses Erlasses nicht gehört worden ist, denn er hätte die entsprechende Aufklärung über die Ursachen der Liederarmut und deren Abhilfe geben können.

In unseren preußischen Schulen müssen mindestens 30 Volkslieder eingeprägt werden. Die Auswahl des Liederkanons ist in den einzelnen Gegenden verschieden, aber doch hat sie das gemeinsam, daß unsere bekanntesten und schönsten Volkslieder, besonders die patriotischen, überall zu finden sind.  Die Lieder werden tüchtig geübt, regelmäßig wiederholt und den Kindern fürs Leben mitgegeben.
Die Melodie haftet gewöhnlich recht lange, der Text dagegen geht schnell verloren. Damit sind wir bei einem Punkt angelangt, der einmal etwas eingehender erörtert werden muß.

Die Volkslieder, die im Gesangunterricht gesungen werden müssen, die jeder Deutsche kennen und können muß, müssen unbedingt auch Stoffe des Deutsch-Unterrichtes sein und dort eine eingehende Behandlung erfahren. Die Gesangstunde hat die musikalische Seite des Volksliedes zu erledigen. Die Durcharbeitung und Einprägung des Textes ist Aufgabe des deutschen Unterrichts. Er trägt die Verantwortung, wenn nur immer die erste Strophe eines Liedes gegenwärtig ist und bei der 2. und 3. das Gedächtnis versagt. Der Gesanglehrer wird sich wohl bei der Einübung eines Liedes von der Textkenntnis zu überzeugen haben, auch einige Fragen zur Wort- und Sacherklärung stellen, alles aber, was drüber hinausgeht, gehört nicht in sein Fach hinein.

Siehe dazu auch:

Volksmusik nach Themen

Biographien - Gesang in der Schule - Jazz in Deutschland - Kriegserziehung im Kaiserreich - Kriegslieder - Lied und Erster Weltkrieg - Linktipps - Neuigkeiten - Sedanfeiern - Steinitz Volkslieder - Volkserotik und Pflanzenwelt - Volkslied - Volkslied-Forschung - Verschiedenes - Volksliedbücher - Volkslieder - Volkslieder und ihre Geschichte - Volksmusik Praxis - Weitere Musikseiten - Zeitgeschehen -