Ich möchte über die silberne Sihlbrücke

aus dem Aargau

Ich möcht über d´silberig Sihlbrugg
d´Brugg ist b´schlosse
mit Silber übergosse
und goldige Schibe
der letzte mueß do blibe

Chatze Chatze Müsli
Is sitzt e Frau im Hüsli
Chatz chatze müggeli
es sitzt e Frau uf´m Brüggeli
Gisch mer nüd
bist es Säubengel
Gisch mer öppes
es goldiger Engel

Zwei Kinder reichen sich die gehobene Hand und bilden damit ein Tor. Alle übrigen fassen sich an der Hand und ziehen in langer Reihe galoppierend gegen das Tor herein; dabei entspinnt sich obiges Gespräch. Nun springen alle unter dem Tor hindurch; sowie aber der letzte des Reiterzugs ankommt, lassen die zwei Torbildner ihre Arme (als Fallgitter der Brücke) fallen. Er, die letzte Bohne, welche als Lohn bezahlt wird, ist gefangen und muß sich entscheiden, auf welche Seite der beiden Brückenbauer er gestellt werden will. Je nach der Antwort kommt er als hinterste Geißbohn zum Teufel zu stehen oder als goldige Scheibe zum Engel.

Die übrigen beginnen ihren Ritt von neuem durch den Torbogen, um abermals einen andern Letzten dahinter zu lassen. Wenn alle gefangen sind und ihrem Wahlfürsten zugesagt haben, stellen sie sich in zwei Parteien, der Engelischen und Teufelischen, der faulen und der goldenen Brücke, und nun beginnt ein Ringkampf der beiden Haufen.

Es kann aber einer übrig bleiben, der vom Fallgitter nicht beim Reiten getroffen oder im Ringkampfe nicht gefangen werden konnte, weder vom Heer der Teufel noch der Engel. Dieser muß nun gemessen und gewogen werden. Er muß sich über die verschränkten Hände der zwei Brückenbauer legen, und wenn er trotz der entstehenden Bewegung ihrer Hände dabei nicht das Gleichgewicht verliert und herunterpurzelt, so wird er ein Engel und kann einen Teufel erlösen.

Dieses Spielverfahren des Engeltragens scheint Fischarts Spielverzeichnis Kapitel 25 unter dem Namen “ Der Himmel hat sich umgelegt “ gemeint zu haben) Angekommen an der Reihe der zu Erlösenden beginnt zwischem diesem und dem Erlöser folgender Reimspruch, mit welchem er von ihm angenommen oder abgewiesen wird: „Chatze Chatze Müsli…“

bei Rochholz , S. 373 , Nr. 2 — nach Deutsches Kinderlied und Kinderspiel (1897) — Böhme führt hier noch eine andere Variante des ersten Teils an:

I möcht´ über d´holländische Brugg
„Sie ist verheit und broche“
Lönd sie wiedrum mache
mit isige Stachle
„Um welche Lohn?“
Die hinterst Geisbohn


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