Zwei Parteien, die sich in zirka 20 m Abstand gegenüberstehen. Ein Spieler der einen Partei geht zur anderen, die die Hände ausstrecken muß. Dieser kann nun dreimal schlagen. Beim dritten läuft er zu seiner Partei zurück, und der Geschlagene muß ihn verfolgen. Fängt er diesen, ist der Schläger gefangen; fängt er ihn nicht, ist er der Gefangene. Das Spiel kann so lange gespielt werden, bis eine Partei aufgerieben ist.
in: Deutsches Kinderlied und Kinderspiel (1895) –> Fangspiele