Es war einmal ein Kind eigensinnig und tat nicht, was seine Mutter haben wollte. Darum hatte der liebe Gott kein Wohlgefallen an ihm und ließ es krank werden, und kein Arzt konnte ihm helfen, und in kurzem lag es auf dem Totenbettchen. Als es nun ins Grab versenkt und die Erde über es hingedeckt war, so kam auf einmal sein Ärmchen wieder hervor und reichte in die Höhe, und wenn sie es hineinlegten und frische Erde darüber taten, so half das nicht, und das Ärmchen kam immer wieder heraus. Da mußte die Mutter selbst zum Grabe gehen und mit der Rute aufs Ärmchen schlagen, und wie sie das getan hatte, zog es sich hinein, und das Kind hatte nun erst Ruhe unter der Erde.
Das eigensinnige Kind steht in den Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm an Stelle 117 (KHM 117). In der Erstauflage lautete der Titel Von einem eigensinnigen Kinde. Dass Kindern, die die Eltern schlagen, die Hand aus dem Grab wächst, war ein weit verbreiteter Glaube (vgl. Hans Sachs Bd. 5, Nr. 811; Brentanos Wunderhorn Nr. 226a).
Vgl. KHM 43 Frau Trude, KHM 109 Das Totenhemdchen, KHM 145 Der undankbare Sohn, KHM 154 Der gestohlene Heller; aus Grimms Deutsche Sagen Nr. 137 Der Riesenfinger. (Wikipedia)
siehe auch : Die Hand aus dem Grabe –