Brüder laßt uns gehn mitsammen – Der Polen Mai

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Brüder laßt uns gehn mitsammen – Der Polen Mai

Brüder laßt uns gehn mitsammen
In des Frühlings Blumenhain
Lasset unsre Herzen flammen
Hier im innigsten Verein
Lieber Mai, holder Mai
Winters Herrschaft  ist vorbei

Einst in solchen Maientagen
Ward ein Kleinod uns geschenkt
Muß das Herz nicht feurig schlagen
Wenn es jener Zeit gedenkt?
Gott verleih! Gott verleih
daß erblüh` ein solcher Mai

Ach es haben Feindes Mächte
Dieses Kleinod uns geraubt
Von dem teuersten der Rechte
Kaum zu sprechen uns erlaubt
Trüber Mai, trüber Mai!
Wenn ein Volk nicht froh, nicht frei

Von dem Joche des Tyrannen
Suchten wir uns zu befreien
Manche Schlachten wir gewannen
Glaubten schon daß frei wir seyen
Sorgenfrei, komm herbei
Du ersehnter Freiheits-Mai

Doch wir mußten unterliegen
Feindes-Übermacht und Ränken
Möge Gott, der uns zu siegen
Nicht vergönnt, den Tod uns schenken
Trüber Mai, trüber Mai
Wenn ein Volk in Sklaverei

Eine Hoffnung knüpft ans Leben
Uns verbannte Polen wieder
Unsre Freiheit zu erstreben
Werden helfen deutsche Brüder
Gott verleih, daß es sey!
Dankfest dann dem neuen Mai

Text: August von Drake (Mai 1831), nach dem Polnischen Text „Pamietasz bracie kochany“ von K. Gaszynski ,der seinen Text im April 1831 auf einen ein Jahr älteren Text von Stanislaw D. Starzynski ( Sommer 1830) geschrieben hatte: „Nienawidze was prozniaki“  –

Musik: auf die Melodie zu „Nienawidze was prozniaki“ . Diese wurde Chopin zugeschrieben, der aber erklärt hatte, der Komponist wäre ein „Warschauer Amateur“ gewesen

Während das Lied in Polen selbst bald in Vergessenheit geriet, war es in Deutschland lange im Umlauf.

CDs und Bücher mit Brüder laßt uns gehn mitsammen – Der Polen Mai:

"Brüder laßt uns gehn mitsammen – Der Polen Mai" in diesen Liederbüchern

u. a. in: : J. P. Glock : Badischer Liederhort (1910) „aus Niederweiler , Amt Mühlheim , mündlich um 1900 “ , ähnlich in Volks-Klänge (Paris, 1841) — Deutsche Volksstimme (1840) — Deutsches Volksliederbuch (1847) — Volkstümliche Lieder der Deutschen (1895) — . Angaben nach Steinitz II (1962)